8. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten(Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag in Höhe von 50.000 € je Schadensfall begrenzt.
9. Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Schäden die durch Computerviren oder - abstürze hervorgerufen werden;
- Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information;
- Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
- Störungen oder Fehlern in PC-Programmen oder Datenverarbeitungsanlagen;
Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr.
10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
11. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und diese gespeichert werden.
12. Allgemeiner Gerichtsstand ist Eckernförde
13. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.